Angeln und Bootfahren
Bootfahren auf dem Schaalsee und umliegenden Gewässern
Das Befahren des Schaalsees ist vom 1. April bis 31. August in der Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr sowie in der übrigen Jahreszeit von 8:00 bis 18:00 Uhr ausschließlich mit registrierten Booten gestattet.
Der Woezer See darf während der Brutzeit, vom 15. März bis 15. Juli, nicht befahren werden.
Hinweis:
Der Neuenkirchener See, der Boissower See und der Neuhofersee sind Pachtgewässer und ausschließlich den Mitgliedern des Angelvereins Neuenkirchen zugänglich.
Stand up Padel
Stand Up Paddling (SUP) ist ausschließlich mit einer gültigen Bootsplakette gestattet. Bitte beachten Sie, dass das Befahren ohne entsprechende Plakette nicht erlaubt ist.
Fischereischeine
Angelerlaubnis mit Fischereischein
Bei der Schaalseefischerei in Zarrentin.
Angelberechtigungen für den südlichen Schaalseeraum
Hier können Sie Ihre Angelkarte erwerben und zusätzlich ein Boot ausleihen. Angelkarten werden nur beim Vorliegen eines gültigen Angelscheins ausgehändigt!
Angelerlaubnis ohne Fischereischein
Wenn Sie keinen regulären Fischereischein besitzen, können Sie in Mecklenburg-Vorpommern einen sogenannten Touristenfischereischein beantragen. Mit diesem ist das Angeln für 28 Tage erlaubt.
So erhalten Sie den Touristenfischereischein:
- Online: Sie können den Touristenfischereischein bequem digital beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern beantragen und erwerben. Hier gelangen Sie zur Internetseite des Landesamtes.
- Vor Ort: Alternativ erhalten Sie den Touristenfischereischein in unserem Amtsbereich beim Bürgerbüro. Dort füllen Sie einen Antrag aus, legen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor und zahlen die Gebühr.
Wichtige Hinweise:
- Gültigkeit: Der ausgestellte Touristenfischereischein ist 28 Tage gültig und kostet 24,00 €.
- Verlängerung: Innerhalb des Kalenderjahres können Sie den Schein nach Vorlage verlängern. Die Verlängerung kostet 13,00 €.
- Angelerlaubnis: Mit dem Touristenfischereischein können Sie sich beim zuständigen Fischer eine Angelerlaubnis für den Schaalsee ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie: Für das Angeln ist zusätzlich zum Fischereischein immer eine gewässerspezifische Angelerlaubnis erforderlich. Diese erhalten Sie beim jeweiligen Fischereiberechtigten.