Angeln und Bootfahren

Das Befahren des Schaalsees ist vom 01. April bis zum
31. August in der Zeit von 6.00 bis 21.00 Uhr und in der
übrigen Jahreszeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, ausschließlich mit
registrierten Booten zulässig.
Der Woezer See darf während der Brutzeit, vom 15. März bis
zum 15. Juli, nicht befahren werden.

ACHTUNG: Der Neuenkirchener-, Boissower- und Neuhofersee sind Pachtgewässer und nur für Mitglieder des Angelverein Neuenkirchen zugänglich.

 

Stand up Padel

Ist nur mit einer gültigen Bootsplakete erlaubt.

Fischereischeine

Angelerlaubnis mit Fischereischein

Bei der Schaalseefischerei in Zarrentin.

Angelberechtigungen für den südlichen Schaalseeraum
Hier können Sie Ihre Angelkarte erwerben und zusätzlich ein Boot ausleihen. Angelkarten werden nur beim Vorliegen eines gültigen Angelscheins ausgehändigt!
Preisliste Fischereikarten (Angelkarten):

Angelerlaubnis ohne Fischereischein

Dazu müssen Sie sich einen Touristenfischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausstellen lassen. Hier gelangen Sie zur Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V aufgelistet.
In unserem Amtsbereich bekommen sie diesen beim Bürgerbüro. Dafür muss vor Ort ein Antrag ausgefüllt werden. Der ausgestellte Schein ist dann 28 Tage gültig und kostet 24,00 €.
Diesen Schein muss man dann wieder zum Fischer vorlegen um sich eine Angelerlaubnis im Schaalsee ausstellen zu lassen.
Der Touristenfischereischein kann nach Vorlage, innerhalb des Kalenderjahres verlängert werden. Die Verlängerung kostet dann 13,00 €.