Absicherung Badestelle ZarrentinTourismus

„Innenministerium: Badestellen grundsätzlich ohne Aufsicht möglich
Aufatmen in vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Örtliche Badestellen müssen nicht grundsätzlich beaufsichtigt werden.

Das hat jetzt das Innenministerium klargestellt. Laut Rundschreiben des Innenministeriums ist dort, wo an einem beliebigen See gebadet werden kann, keine Aufsicht notwendig - auch dann nicht, wenn die Gemeinde einen Badesteg gebaut hat. Das Gleiche gilt für Toiletten, Umkleiden, Spielplätze oder
Sitzgelegenheiten …
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können nur noch im Einzelfall haftbar gemacht
werden, nicht mehr grundsätzlich. Bisher war die Rechtsauffassung des Innenministeriums
so, dass überall dort, wo Gemeinden an Badestellen gebaut haben, eine Aufsicht vor Ort sein muss. Der Städte- und Gemeindetag hatte erklärt, dass dies für die Kommunen weder personell noch finanziell leistbar sei. Daher hatte er eine Klarstellung durch das Innenministerium gefordert. Der Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Lenz (CDU), hatte dieses Anliegen im Herbst zurückgewiesen.“ Ganzer Artikel

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