Elektromotor benötigt neue Registrierung: Stadtleben
Wer auf den oberirdischen Gewässern des Landkreises Nordwestmecklenburg (nicht schiffbare Gewässer) mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen fahren will, benötigt dazu eine Zulassung gem. § 21 Abs. 7 LWaG durch die Untere Wasserbehörde.
Die Zulassung ist sowohl für Boote mit Verbrennungsmotor als auch mit Elektromotor erforderlich.
Die Untere Wasserbehörde kann das Befahren des Gewässers durch Allgemeinverfügung oder im Einzelfall personenbezogen zulassen und dabei Nutzungsbeschränkungen für das Befahren erlassen. Das Zulassungsverfahren ist gebührenpflichtig.