Erlass über Verordnung über das Führen von HundenStadtleben

Die Stadt Zarrentin am Schaalsee plant den Erlass einer Verordnung über das Führen von Hunden

Die Stadt Zarrentin am Schaalsee informiert vorab über den geplanten Erlass einer Verordnung über das Führen von Hunden.

 

Aufgrund der hohen Anzahl zu bearbeitender Fälle nach der Hundehalterverordnung M-V (Hundebisse, Hunde laufen unbeaufsichtigt) und zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung, wird Handlungsbedarf gesehen und der Erlass einer Verordnung über das Führen von Hunden geplant.

Diese Verordnung sieht unter anderem einen generellen Leinenzwang beim Führen von Hunden außerhalb des umfriedeten Bereichs in den Wohngebieten und dem Stadtgebiet vor. Zudem soll der durch aufgestellte Verbotsschilder bereits bestehende Leinenzwang am Wanderweg am See entlang sowie an den Badestellen durch die Verordnung durchgesetzt werden. In den Ortsteilen soll dieser Leinenzwang auch an den Wanderwegen am See entlang gelten. Die Ortsteile sollen in dieser Verordnung weiter noch nicht erfasst werden.

Das generelle Mitnahmeverbot von Hunden an die Badestelle Zarrentin soll aufgeweicht werden und nur noch vom 01.Mai bis zum 15.Oktober gelten.

Auch die Pflicht zur Entsorgung des Hundekots soll in dieser Verordnung aufgenommen werden.

Die Verstöße gegen diese Verordnung sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.

Regelmäßige Kontrollen werden durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Aktuell wird der Entwurf der Verordnung durch den Kreis Ludwigslust-Parchim geprüft. Ab dem 17.08.2020 bis zum 28.08.2020 kann der Entwurf beim Amt Zarrentin, Kirchplatz 8 in 19246 Zarrentin am Schaalsee, Zimmer 9, eingesehen werden.

Hinweise, Anregungen, Bedenken und Einwendungen zum Vorhaben sind ausdrücklich erwünscht und schriftlich im Amt Zarrentin bis 14 Tage nach Auslegungsende einzureichen. Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Ordnungsamt, Frau Schermer, Tel.: 038851/838-311, E-Mail: schermer@zarrentin.de

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